Glossar

Schnellfeuerpistole 25 m

Waffe: zugelassen sind selbstladende Pistolen mit einem Höchstgewicht von 1400 g, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die Abmessungen der Waffe müssen so sein, dass sie in einen Prüfkasten mit den lichten Innenmaßen 300 mm x 150 mm x 50 mm eingelegt werden kann, Abzugswiderstand 1000 g

Munition: Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr) mit einem Geschossgewicht von mindestens 2,53 g = 39 Grain und einer Mündungsgeschwindigkeit von mindestens 250 m/s

Scheiben: fünf Scheiben nebeneinander stehend mit einem Abstand von 75 cm zwischen den Scheibenachsen, die Höhe des Scheibenzentrums beträgt – gemessen vom Boden des Schützenstandes – 140 cm ± 10 cm, die Scheibe ist schwarz und ist in sechs Bewertungszonen unterteilt, der Durchmesser der 10 = 100 mm, der Ringe 5 bis 9 = je 40 mm, die Scheibendrehung erfolgt automatisch und ist in der jeweiligen Serie für den Schützen sichtbar

Entfernung: 25 m

Anschlag: stehend freihändig (Fertighaltung*)

Programm: 60 Schuss, die in zwei Halbprogrammen à 30 Schuss zu bestreiten sind, das Halbprogramm gliedert sich in sechs Serien à fünf Schuss, je zwei hiervon innerhalb 8, 6 und 4 Sekunden

Fertighaltung: Fertighaltung für die Wettbewerbe Olympische Schnellfeuerpistole, Sportpistole Duell / Zentralfeuerduell und Standardpistole (20 und 10 Sekunden). Der Schütze senkt den Arm um mindestens 45 Grad aus der Waagerechten. In dieser Haltung erwartet der Schütze das Zudrehen der Scheibe / Scheiben oder das Signal zum Schießen, ohne den Arm zu beugen oder zu bewegen. In dem Augenblick, in dem sich die Scheibe zu drehen beginnt, darf der Schütze die Pistole bewegen.
Quelle: Deutscher Schützenbund

http://www.dsb.de