Glossar

Großkalibergewehr 300 m (Freigewehr)

Waffe: zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm, das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung, Handstop und Handstütze darf 8 kg nicht überschreiten, Abzug beliebig

Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm

Scheiben: Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand = jeweils 50 mm

Entfernung: 300 m

Anschlag: Dreistellung je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag

Programme:
a) Dreistellung: 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 75 Minuten, 40 Schuss stehend in 105 Minuten und 40 Schuss kniend in 90 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inklusive Probeschüsse (siehe Regel 1.70 SpO)
b) Liegend: 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 105 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (siehe Regel 1.90 SpO), Frauen schießen mit einem Gewehr, dessen Gewicht 6,5 kg beträgt

Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

Neben der Disziplin Großkalibergewehr 300m (Freigewehr) gibt es auch die Disziplin Großkalibergewehr 300 m (Standardgewehr)

Quelle: Deutscher Schützenbund
oder www.dsb.de